Kleiner Exkurs ins Markenrecht

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Nach meinen Beiträgen über Merchandise, Wizards Unite und Co. dachte ich mir, es wäre mal an der Zeit für einen kleinen Exkurs: Markenrecht

Nicht, dass ich mir anmaße hier das gleiche Know-How wie ein Anwalt zu haben, aber so ein paar grundlegende Spielregeln – gerade, wenn man beruflich mit Marketing und Marken zu tun hat – möchte ich euch doch an die Hand geben.

 

Warum braucht man Markenrecht?

Die rechtliche Absicherung von Marken ist für Unternehmen enorm wichtig, um sich die Profitabilität von Markeninvestitionen zu sichern. Ohne Rechtschutz können sich beispielsweise Wettbewerber Zeichen zunutze machen, was wiederum zu einem Missbrauch der Marken und zu einer Beeinträchtigung des Markenwertes führen kann.

1995 trat deswegen das Markengesetz in Deutschland in Kraft. Dort ist festgelegt, dass Produkte in ihrer Gestaltung und ihrem Design vor Nachahmung durch das Geschmacksmustergesetz (GeschmMG) geschützt sind. Darüber hinaus regeln das Patentgesetz (PatG) und das Gebrauchsmustergesetz (GebrMG) den Schutz von technischen Erfindungen. Das Markengesetz (MarkenG) regelt speziell den Schutz der Marke bzw. des Markennamens.

Der Begriff Marke ist dort sogar explizit definiert:

In § 3 Abs. 1 MarkenG ist der Begriff der Marke eindeutig festgelegt: „Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.“

 

Was macht die Kennzeichnung eines Markennamen aus?

  • Deutliche Unterscheidbarkeit vom Namen des Wettbewerbers
  • Schutzfähigkeit
  • Wertverkörperung, die zum Kauf animiert
  • Aussprechbarkeit, Merkfähigkeit
  • Internationale Einsetzbarkeit
 

Vorteil für den Verbraucher

Mit einer Marke verpflichtet sich das Unternehmen dazu, das Produkt in gleichbleibender Aufmachung und gleicher oder verbesserter Qualität anzubieten.

 

Darf man das?

Grundsätzlich kann der Inhaber einer Marke kann nach § 14 Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 5 MarkenG vom unberechtigten Verwender Unterlassung der Markennutzung verlangen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen wird
  • durch einen Dritten
  • ohne Zustimmung
  • im geschäftlichen Verkehr
  • markenmäßig verwendet

Bei einer rein privaten Verwendung einer Marke kann also niemals eine Verletzung vorliegen.

Ein paar Ausnahmen und Entscheidungen dazu findet ihr hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/verwendung-fremde-markennamen.html

 

Tipp: vorsichtshalber immer den Urheber/Rechteinhaber angeben – auch im privaten Gebraucht 😉

Was erwartet euch 2019 in meiner Corner?

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Ein letztes Mal für dieses Jahr herzlichen willkommen in meiner Marketing Corner!

Erstmal möchte ich mich bei allen bedanken, die mich die letzten Monate begleitet und unterstützt haben und vor allem die, die fleißig jeden Beitrag geliked haben 🙂

Zum Jahresende möchte ich zum einem nochmal kurz für euch resümieren, was wir bisher gelernt haben, aber vor allem möchte ich euch einen kleinen Ausblick geben, was euch 2019 erwartet 🙂

Im August diesen Jahres haben wir mit den Grundlagen der Werbe- und Konsumentenspychologie begonnen. Dabei stand im Fokus das sog. S-O-R-Modell, bei welchem es um die nicht sichtbaren Prozesse – die kognitiven und die aktivierenden Prozesse in der Black Box des Konsumenten ging.

Wir haben gelernt, dass diese Blackbox der Knackpunkt der Konsumentenspychologie ist, weil wir als Marketer wissen und verstehen wollen, was in ihr passiert, um so den Kunden bestmöglich zu erreichen.

Dabei haben wir gelernt, dass das sog. Involvement eine wichtige Rolle spielt. Je nachdem, ob der Kunden sich im high oder low Involvement befindet, müssen wir ihn anders ansprechen, um ihn zu aktivieren. Hier habt ihr dann verschiedene Tools kennengelernt, wie emotionale Konditionierung, Schlüsselreize, Preispsychologie und multisensorisches Marketing.

Und last but not least, alles rund um das Thema Marke und die Etablierung einer erfolgreichen Marke.

Grundsätzlich seid ihr jetzt also bestens für die Werbepsychologie gerüstet 😉 Also was will die Alte uns noch erzählen, fragt ihr euch?

2019 dürft ihr euch unter anderem auf folgende Themen freuen: ihr lernt etwas über Erlebnismarketing Ich werde euch viele praktische Beispiele für Kampagnen geben und unter anderem auch für Produktgestaltung. Außerdem werde ich einige Selbsttests durchführen, wie z.B. die Pepsi-Cola Challenge.

Wir werden dann auch immer mehr in das Thema Online Marketing, Social Media und Influencer Marketing gehen. Hier wird es für alle, die noch nicht so bewandert sind, kleine Crashkurse geben 😉

So, das war schon mal eine kleine Sneak Preview! Ich freue mich natürlich auch immer über Anregungen und Fragen und produziere dazu gerne auch Videos. Also bloß keine Scheu 🙂

Ich freue mich auf euch im neuen Jahr und wünsche euch alles Gute! Viel Gesundheit, Erfolg und viele tolle Erlebnisse! Wir sehen uns!